Stand: 04.06.2009

Ab 1. Juli 2009 können auch potentielle Neumieter und Käufer von gewerblichen Immobilien (z.B. Büros, Läden) und anderen Nichtwohngebäuden im Bestand einen Energieausweis anfordern.

Für Gebäude mit einer Nutzfläche von größer 1000 m², in denen Behörden oder Einrichtungen untergebracht sind, die für eine Große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen anbieten, ist ein Energieausweis anzufertigen und an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen.