Brandschutz
Grundsätzlich wird unterschieden in baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Nur in dem Zusammenwirken dieser drei Komponenten ist ein wirksamer und dauerhafter Brandschutz von Personen und Sachwerten gewährleistet.
Durch die schrittweise Verlagerung von Verantwortlichkeiten im Prüfungsprozess der Bauvorlagen, haben die Bauaufsichtsbehörden in den letzten Jahren die Prüfpflicht im Bereich Brandschutz an die Architekten und Planer abgegeben.
Nach § 11 der Bauvorlageverordnung kann diese Aufgabe mit der entsprechenden Erfahrung und Fachkompetenz von uns übernommen werden. Zusätzlich verfügen wir über die Qualifikation eines Barndschutzbeauftragen in Betrieben nach den VdS-Richtlinien bzw. nach der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA-Europe).