Energieberatung
Bei der Energieberatung wird das Gebäude und die Anlagentechnik im Ist-Zustand erfasst. Im nächsten Schritt werden sinnvolle, wirtschaftliche Sanierungsvorschläge unterbreitet, mit dem Ziel den Eigentümer in seiner Entscheidung zu unterstützen und aufzuzeigen, ob Förderprogramme beantragt werden können. Die Energieberatung wird durch den Gesetzgeber (BAFA) gefördert.
Unsere Leistungen:
- Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude (Bedarfs- und Verbrauchsausweise) für Bestandsgebäude und Neubauten
- Energetische Beurteilung von Gebäuden
- Energieberatungen (nach BAFA-Kriterien)
Energieausweis
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist der Energieausweis ab 2008/2009 auch für Bestandsgebäude Pflicht. Dieser Ausweis von Bestandsgebäuden zeigt auf, wie das energetisch bewertete Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden steht.
Gleichzeitig gibt der Energieausweis auch erste Ausblicke welches energetisches Potential in einem Gebäude durch eine Sanierungsmaßnahme steckt, dies kann dann z.B. durch eine Energieberatung weiter untersucht werden.
