SiGe - Koordination

Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen.

Hier setzt die Baustellenverordnung an, die vor allem die Auftraggeber und Bauherren in die Pflicht nimmt. Insbesondere mit den Instrumenten Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Koordinierung und Erstellen einer Unterlage werden Voraussetzungen für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen geschaffen.

Als Arbeitgeber können Sie unser Büro mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe und Verantwortung beauftragen. Nach RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, die den derzeitigen Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wiedergeben, erbringen wir die notwendigen Voraussetzungen hierfür.